- Kostenloses Unfallgutachten
Kfz-Gutachter in Bremen – unabhängige Unfallgutachten seit 2010
Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Sichern Sie sich die volle Schadenssumme!
Ihr Kfz-Sachverständiger Erkan Kaya von Hanse Gutachten in Bremen
Seit 2010 erstellt Erkan Kaya als unabhängiger Kfz-Sachverständiger Gutachten für Autofahrer in Bremen und Umgebung. Er besichtigt Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt und arbeitet in Ihrem Interesse, nicht im Auftrag einer Versicherung.
- Über 145 Bewertungen bei Google
Gegnerischen Gutachter nicht akzeptieren
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Beauftragen Sie stattdessen Ihren eigenen Kfz-Gutachter.
Fiktive Abrechnung oder Reparatur
Nach einem Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Alternativ können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen.
Entschädigung für den Wertverlust
Ihnen steht eine Entschädigung für den Wertverlust Ihres Unfallwagens zu. Oftmals geht es hierbei um mehrere hundert Euro.
Kfz-Gutachter & Anwalt sind kostenlos
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über der Bagatellgrenze übernimmt die gegnerische Versicherung Gutachten- & Anwaltskosten.
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Bremen und Umgebung
Nach einem Unfall wollen Sie vor allem eins: dass der Schaden vollständig bezahlt wird. Als unabhängiger Kfz-Gutachter arbeiten wir für Sie – nicht für die Versicherung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort oder in unserer Werkstatt in der Stresemannstraße 41 in Bremen, erstellen ein beweissicheres Gutachten und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Das Gutachten erfasst Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, also alles, was Ihnen zusteht.
- Kostenlos - als Geschädigter zahlen Sie nichts
- Ortsunabhängig - wir fahren direkt zu Ihnen
- Sicher - Kooperation mit Verkehrs-Anwalt
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Weitere Informationen- So schnell geht's
Unfall gehabt? So läuft es ab
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns per WhatsApp ein paar Fotos vom Schaden. Wir kommen zu Ihnen oder Sie besuchen uns in der Werkstatt.
Sie erhalten von uns ein detailliertes und präzises Schadensgutachten, das alle unfallrelevanten Schäden lückenlos dokumentiert.
Unser Partner-Anwalt für Verkehrsrecht schickt das Gutachten an die gegnerische Versicherung und setzt Ihre Ansprüche durch. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt.
Hanse Gutachten ist auch nach der Gutachten-Erstellung für Sie da und hält Sie bis zur Auszahlung auf dem aktuellen Stand.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns per WhatsApp ein paar Fotos vom Schaden. Wir kommen zu Ihnen oder Sie besuchen uns in der Werkstatt.

Sie erhalten von uns ein detailliertes und präzises Schadensgutachten, das alle unfallrelevanten Schäden lückenlos dokumentiert.

Unser Partner-Anwalt für Verkehrsrecht schickt das Gutachten an die gegnerische Versicherung und setzt Ihre Ansprüche durch. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt.

Hanse Gutachten ist auch nach der Gutachten-Erstellung für Sie da und hält Sie bis zur Auszahlung auf dem aktuellen Stand.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
War der Unfall nicht Ihre Schuld, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Gutachten, den Anwalt, Abschleppkosten und Mietwagen bzw. Nutzungsausfall. Sie wählen Gutachter, Werkstatt, Anwalt und Autovermietung selbst, Sie müssen niemanden nehmen, den die Versicherung vorschlägt. Denn ein Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Bei Teilschuld werden die Kosten nach der Haftungsquote geteilt. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu
Reparaturkosten:
Die vollständigen Kosten einer fachgerechten Reparatur – auch für Schäden, die man auf den ersten Blick nicht sieht.
Wertminderung:
Ein Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger Geld. Diesen Minderwert berechnen wir, und die Versicherung muss ihn ersetzen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall:
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen oder eine tägliche Entschädigung zu.
Abschlepp- und Anwaltskosten:
Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Auszahlen statt reparieren:
Sie können sich den Schaden laut Gutachten auch auszahlen lassen (ohne Mehrwertsteuer).
- Kennen Sie Ihre Rechte
Diese Rechte haben Sie als Unfallgeschädigter
Sie haben das Recht auf:
-
Eine freie Wahl
Sie können den Kfz Sachverständigen, die Reparaturwerkstatt, den Rechtsanwalt und die Autovermietung frei wählen. -
Kostenübernahme
Die gegnerische Versicherung muss das Schadengutachten, die Abschleppkosten, den Nutzungsausfall/Mietwagen und die Anwaltskosten bezahlen. -
Reparatur / Schadensersatz
Ihnen müssen die vollständige Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert bezahlt werden. -
Ausgleich der Wertminderung
Ein Unfall führt i.d.R. zu einem Wertverlust des Wagens, dieser Wertverlust muss Ihnen entschädigt werden.
Das müssen Sie nicht:
-
Versicherungsgutachter akzeptieren
Sie müssen und sollten die Beauftragung eines versicherungsinternen Sachverständigen keinesfalls akzeptieren. -
Vertragswerkstatt akzeptieren
Sie sind nicht verpflichtet die Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung für die Reparatur zu akzeptieren. -
Anweisungen befolgen
Vorschläge und Anweisungen der gegnerischen Versicherung sind für Sie nicht bindend und nicht zu befolgen. -
Preise vergleichen
Sie müssen nicht die günstigste Reparaturfirma finden. Ihnen steht eine Reparatur gemäß Hersteller zu.
Kfz-Gutachter in ganz Bremen und im Umland
Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – in allen Bremer Stadtteilen, zum Beispiel Mitte, Neustadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Gröpelingen, Hemelingen, Osterholz, Vahr, Horn-Lehe, Huchting, Obervieland, Vegesack und Blumenthal. Auch im Umland sind wir für Sie da: in Achim, Oyten, Delmenhorst, Stuhr, Weyhe und Lilienthal.
Hanse Gutachten – Erkan Kaya
Parkplätze direkt vor der Tür, Stresemannstraße 41, 28207 Bremen
Kostenlos
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls entstehen Ihnen für das Gutachten sowie für den Rechtsbeistand keinerlei Kosten.
Vermittlung
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vermittlung von Reparaturen und Lackierungen und helfen Ihnen bei der Organisation eines Mietwagens.
Persönlich
Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Entschädigung und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
Mobil bleiben
Wir unterstützen Sie bei der schnellen Wiederherstellung Ihrer Mobilität durch unseren Autovermietungspartner AVIS – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
- FAQs
Häufige Fragen und Antworten zum KFZ-Gutachten in Bremen
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Teilschuld wird nach Haftungsquote geteilt, beim Kaskoschaden gilt Ihr Versicherungsvertrag.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Gerichte ziehen die Bagatellgrenze meist bei rund 750 €. Darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag. Unsicher? Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp, wir schätzen den Schaden kostenlos ein.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Gutachter frei. Ein Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb von wenigen Stunden. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Was ist die Wertminderung?
Ein Fahrzeug mit Unfallschaden erzielt beim Verkauf weniger Geld, auch nach der Reparatur. Diesen Minderwert berechnen wir im Gutachten, und die gegnerische Versicherung muss ihn zahlen.
Steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu?
Ja. Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie entweder einen Mietwagen oder eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Die Dauer steht im Gutachten.
Brauche ich einen Anwalt?
Das ist empfehlenswert, denn Versicherungen kürzen häufig. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt. Wir arbeiten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zusammen.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, statt zu reparieren?
Ja. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer.
Wo sind Sie im Einsatz?
In ganz Bremen und im Umland, unter anderem in Achim, Oyten, Delmenhorst, Stuhr, Weyhe und Lilienthal.
- Weitere Leistungen
Unsere Gutachten im Überblick
Oldtimergutachten
Wertermittlung für Versicherung, Kauf und Verkauf klassischer Fahrzeuge.
Reparaturbestätigung
Nachweis der fachgerechten Reparatur, etwa für den Nutzungsausfall.